Gerätemessung (DGUV Vorschrift 3)

Jeder Unternehmer (Betreiber) von technischen Anlagen und Betriebsmitteln dazu verpflichtet, die Sicherheit in den Betrieben für Mensch und Maschine jederzeit zu gewährleisten.

Diese Pflicht kann nur durch regelmäßigen Prüfungen gemäß DGUV V3 nachgekommen werden, wenn ein passendes Prüfkonzept verfolgt wird. In diesem sollte geregelt werden,

  • Was soll überprüft werden?
  • Wann soll die Prüfung stattfinden?
  • Wie soll geprüft werden?

Vereinbaren Sie gerne einen Termin zu einem unverbindlichen, persönlichen Besuch durch unseren technischen Vertrieb.

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Ob Entertainment-Boxen, Sicherheitskameras, Handys, Handyhüllen oder Zubehör aller Art – es ist für jeden etwas dabei!

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